- Bargeldlos bezahlen
- Geld abheben im In- und Ausland
- Prepaid-Guthaben fürs Handy aufladen
Das Girokonto für junge Kunden
MeinKonto für Ihren Start in die Zukunft
Das mitwachsende MeinKonto bietet Ihnen alles, was Sie für den Start in die Zukunft brauchen: Online-Banking und bargeldloses Bezahlen mit der girocard (Debitkarte). Mit der guthabenbasierten BasicCard (Debitkarte) bezahlen Sie zudem weltweit sicher an allen Akzeptanzstellen. So können Sie sich auf das konzentrieren, was im Leben wirklich Spaß macht.
Verständlich erklärt: Girokonto
Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (Stand: August 2017)
Startplattform in die Eigenständigkeit
Sie verdienen Ihr eigenes Geld als Auszubildender oder jobben als Student. Dann brauchen Sie ein Girokonto, das zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt. Unterhalt von den Eltern, BAföG, Semesterbeitrag: Mit Ihrem MeinKonto haben Sie das alles im Griff. Nach Ihrer Ausbildung können Sie zwischen weiteren attraktiven Kontomodellen auswählen.
Ihre Vorteile mit dem MeinKonto
- Das Konto passt sich flexibel Ihrer Lebensphase und Ihren Anforderungen an.
- Sie zahlen mit Ihrer girocard (Debitkarte) bargeldlos. Mit der guthabenbasierten BasicCard (Debitkarte) bezahlen Sie außerdem weltweit sicher an allen Akzeptanzstellen.
- Sie haben bequemen Zugang zum Online-Banking.
- Sie behalten durch die Kontoauszüge immer den Überblick.
- Sie laden das Prepaid-Guthaben Ihres Handys am Geldautomaten auf.
- Sie heben bei vielen Volksbanken Raiffeisenbanken an insgesamt rund 14.700 Geldautomaten kostenlos Geld ab.
- Auch im europäischen Ausland heben Sie am Automaten Geld ab und bezahlen mit Ihrer girocard (Debitkarte).
Konditionen bei Inanspruchnahme des Dispokredits | |
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MeinKonto | |
Dispositionskredit (eingeräumte, unbefristete Überziehungsmöglichkeit) |
Sollzins: 10,50 % p.a. |
Geduldete Überziehung (den Dispo übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung) |
Sollzins: 15,00 % p.a. |
Hierbei handelt es sich um ein repräsentatives Beispiel im Sinne des § 6a Abs. 4 PAngV der Raiffeisenbank Berghülen eG. Bei den angegebenen Zinssätzen handelt es sich um einen variablen Zinssatz. |
Neue Regelungen
Für die Raiffeisenbank Berghülen eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der neuen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten wenden wir bereits heute in der Praxis an. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wird die Raiffeisenbank Berghülen eG eine ergänzende Kundeninformation im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites im Interesse unserer Kunden aufnehmen.
Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites
Kunden, die Ihren Dispositionskredit über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch genommen haben, werden hierauf künftig hingewiesen. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Der neue Hinweis soll unsere Kunden auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam machen und sie für die damit verbundenen Kosten sensibilisieren. Der neue Hinweis wird künftig zeitgleich mit dem aktuellen Rechnungsabschluss übermittelt, der - wie bisher schon - unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Raiffeisenbank Berghülen eG für Dispositionskredite.
Für einige Kunden dürfte dieser Hinweis ein guter Anlass sein, um das Beratungsangebot der Raiffeisenbank Berghülen eG in Anspruch zu nehmen.
Die neuen gesetzlichen Beratungspflichten
Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihren Dispositionskredit
- ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben.
- durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.
Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn
- die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben.
- der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.
In dem Beratungsgespräch werden - entsprechende Bonität vorausgesetzt - kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.
Ohne Risiko selbständig werden
Die Eltern bestimmen, welche Möglichkeiten ihr Nachwuchs mit dem Konto haben soll. Sie entscheiden, wann die Sparfunktion des Kontos erweitert wird. Dadurch wird das bisherige Ansparkonto um ein "Lernkonto" ergänzt. Die jungen Leute bekommen ihre eigene Bankkarte, mit der sie in den Filialen über ihr Guthaben verfügen können. Den Überblick behalten sie durch die Kontoauszüge.
Mehr Flexibilität für Jugendliche
Jugendliche lernen, mit ihrem Guthaben selbstständig umzugehen. Aus dem "Ansparkonto" für Kinder über das "Lernkonto" für junge Leute wird dann ein Girokonto mit vielfältigen Möglichkeiten. Damit sind nun beispielsweise Überweisungen, das Aufladen des Guthabens des Prepaid-Handys, das bargeldlose Bezahlen mit der VR-BankCard oder der BasicCard (ehemals Prepaid Kreditkarte) oder Online-Banking möglich. Ein Dispositionskredit, bei dem das Konto ins Minus rutscht, kann erst bei Volljährigkeit eingerichtet werden.
Häufige Fragen zum Girokonto für junge Kunden
Die Eltern bestimmen bis zur Volljährigkeit des Kindes das Limit, über das das Kind aus dem Guthaben auf dem Konto verfügen kann. Eine Kontoüberziehung, bei der das Konto ins Minus rutscht, kann erst bei Volljährigen eingeräumt werden.
Die Eltern entscheiden, wann das Konto mit den Funktionen eines Girokontos ausgestattet wird. Ab diesem Zeitpunkt kann der Jugendliche auch eine Überweisung durchführen.
Auf Wunsch erhalten die Eltern einen zusätzlichen Kontoauszug.
Zur Eröffnung Ihres Kontos benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und außerdem Ihre Steuer-Identifikationsnummer.